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Dipl.-Phys. Bernd Haider 86949 Windach, haider@radonmaster.de
 
Weil ich in der Nähe des Ammersees wohne, verfolge ich seit Jahren Berichte über Ermittlungen und das Gerichtsverfahren zum
grausamen Tod Ursula Herrmanns. Die Tonbandtechnik hat mich schließlich zum persönlich Engagement in diesem Fall geleitet.
Mit dieser Technik beschäftigte ich mich seit meiner Schulzeit. Ich konnte einfach nicht glauben, dass es möglich sei, ein spezielles
Gerät unter vielen ähnlichen als Werkzeug des Täters zu identifizieren.
 
Mein anfänglicher Zweifel hat sich vollständig bestätigt. Deshalb habe ich eine Gegendarstellung zum Gutachten des Bayerischen
Landeskriminalamts erarbeitet. Im Wesentlichen darüber werde ich hier berichten.

Inhaltlich verantwortlich gemäß §6 MDStV: Bernd Haider.


Neu: Strafurteil gegen Werner Mazurek

Informationen zur Entführung von Ursula Herrmann

Schön, dass Sie hierher gefunden haben
 
Ich möchte Beobachter der Gerichtsverfahren um die Entführung der Ursula Herrmann und des als Täter verurteilten Werner Mazurek
mit möglichst objektiven Informationen versorgen. Bilden Sie sich damit Ihr eigenes Urteil. Hinterfragen Sie anhand der Fakten
vielleicht auch kritisch Ihre eigene Überzeugung.
Ich will diese Seite in unregelmäßigen Abständen erweitern und auch berichtigen, falls Fehler auffallen. Schauen sie also hin und
wieder einmal vorbei, um nichts zu versäumen. Ihre Anregungen und Korrekturvorschläge nehme ich gerne per E-Mail entgegen.

Liebe Journalisten
 
Diese Internetseite ist auch für Sie gemacht. Ich beantworte Ihnen darüber hinaus gerne persönliche Fragen zum Gutachten des
Bayerischen Landeskriminalamts und meiner Gegendarstellung. Werner Mazurek hofft seit vielen Jahren auf ein neues, faires
Strafverfahren. Wie es im Moment aussieht, ist das ohne Ihre tatkräftige Unterstützung in absehbarer Zeit kaum zu erreichen.

Das Wichtigste ganz kurz
 
1981 wurde die zehnjährige Ursula Herrmann entführt, um Lösegeld zu erpressen. Die Täter betäubten das Mädchen vermutlich und
sperrten es in eine im Wald vergrabene Holzkiste, in der es nicht wieder aufwachte. Werner Mazurek (damals 31) wurde für diese Tat
28 Jahre später in einem Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Ob er tatsächlich der Täter war, ist mehr als zweifelhaft.

Das wichtigste Indiz ist ein altes Spulentonbandgerät Grundig TK 248, das die Polizei bei Mazurek erst 2007 beschlagnahmt hat.
Werner Mazurek will es erst kurz vorher auf einem Flohmarkt erstanden haben. Zu dem Gerät hat das Bayerische Landeskriminalamt
(LKA) ein Gutachten angefertigt mit dem Ergebnis, dass das Gerät "wahrscheinlich" für den "Zusammenschnitt" von Bayern 3
Verkehrsfunk-Kennungen verwendet worden sei, die der Entführer in Telefonanrufen an die Familie Herrmann übertragen hätte.
Im Wesentlichen dieses Gutachten hat Werner Mazurek lebenslange Haft eingebracht. Ganz offensichtlich geht das Gutachten
von falschen Voraussetzungen aus und liefert in einer Folge fehlerhafter Schlüsse dieses schicksalhafte Ergebnis.

Ursula Herrmanns Bruder hat unter dem Strafprozess gesundheitlich gelitten und deshalb Werner Mazurek auf Schadenersatz verklagt.
Außerdem erhofft er sich aus dem Zivilverfahren endlich Gewissheit, ob Mazurek wirklich schuldig ist.
Die Klage wurde 2013 eingereicht, und die erste Zeugenbefragung erfolgte am 7. September 2017. Der nächste Verhandlungstag war
der 23. November 2017. Über zwei Monate Pause nach nur zwei Stunden Verhandlung.

Am Ende des zweiten Verhandlungstages am 23. November 2017 hat das Gericht mitgeteilt, dass es sich dem existierenden Gutachten
des LKA vom 14.04.2008 zum Tonbandgerät Grundig TK 248 anschließt und keine weiteren Ausführungen dazu wünscht.
Am 8. Februar 2018 wollte das Gericht ursprünglich seine Entscheidung verkünden. Die beteiligten Rechtsanwälte haben daraufhin
beantragt, die Autorin des LKA-Gutachtens ihre Ausführungen von 2008 erläutern zu lassen. Das hat das Gericht daraufhin angeordnet.
Außerdem bekommen die Parteien Gelegenheit, Fragen zum Gutachten zu stellen.

Am 21.Juni 2018 gab es nach einer Übersicht durch die Gutachterin endlich die erwartete Frage-und-Antwort Stunde.
Obwohl die Gutachterin weiterhin ihre bisherige Überzeugung energisch vertrat, hat sich ihre Meinung zu den Umständen etwas
verändert. Laut Gutachten haben die Täter die Übertragungsvorlage für ihre Telefonanrufe mit dem beschlagnahmten Tonbandgerät
Grundig TK 248 und akustischer Überspielung auf ein mobiles Bandgerät erzeugt. Nachdem die Verteidigung nachgewiesen hat,
dass dieses Vorgehen nicht möglich ist, wurde sie mit einer veränderten Darstellungsweise konfrontiert:
Die Täter hätten ihr wahres Vorgehen bewusst dadurch verschleiert, dass sie Geräusche beliebiger Herkunft auf unbekannte Weise mit
dem Verkehrsfunksignal vermischt hätten. Es klingt schon unwahrscheinlich, dass die Täter ohne Zwang neben Phantasiegeräuschen
auch einige Schaltgeräusche des TK 248 in unlogischer Reihenfolge eingebaut haben sollen. Wahrscheinlicher erscheint es, dass
zum Abspielen statt des TK 248 ein besser geeignetes Kassettengerät für diesen Zweck verwendet wurde.

Das Zivilgerichtgericht hat am 2. August 2018 das Endurteil verkündet:
Werner M. wird verurteilt, an Michael H. 7000 EUR zuzüglich Zinsen seit dem 14.01.2014 zu zahlen.
Die Klage wird im Übrigen abgewiesen. (Das bezieht sich offenbar auf die ursprüngliche Forderung von 20 000 EUR)
Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 65% der Kläger und zu 35% der Beklagte zu tragen.

Werner M.s Verteidiger hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht München einlegt.
Am 10.03.2020 hat das Berufungsgericht den ursprünglichen Schmerzensgeldanspruch abgewiesen. Nicht aber - wie die Verteidigung
erhofft hatte - mit der Begründung, dass Werner M.s Schuld zweifelhaft ist, sondern weil 27 Jahre Abstand zwischen dem Verbrechen
und den gesundheitlichen Beschwerden Michael H.s zu groß seien.


            Empfehlung: weggesperrt
            Dokumentation von Gudrun Rödel
            


Hier finden Sie alle ausführlichen Informationen:
 
Zum Zivilverfahren Michael Herrmann gegen Werner Mazurek
Berichte über die aktuellen Verhandlungen am Augsburger Landgericht mit Zusatzinformationen.
Die meisten Zuschauer möchten wissen, ob das Gericht von Mazureks Schuld tatsächlich
überzeugt ist. Glauben auch die Zivilrichter den Aussagen des längst verstorbenen Klaus P.?
Zweifeln sie am Tonbandgutachten des Bayerischen Landeskriminalamts?

Zu dem Gutachten über das Grundig TK 248 und meiner Gegendarstellung
Mit der Veröffentlichung meiner Gegendarstellung zum Gutachten des LKA hatte ich mich bis
zum zweiten Verhandlungstag zurückgehalten und nur eine Zusammenfassung angeboten.
Nachdem eine unabhängige Darstellung aus Sicht des Gerichts irrelevant ist, finden Sie hier
auch die vollständige Version.

Zum Strafurteil gegen Werner Mazurek
Diese Seiten sind überwiegend technisch orientiert. Weil ebenso wie im gesamten Entführungsfall
Ursula Herrmann auch im Strafurteil vom 25. März 2010 technische Aspekte eine erhebliche Rolle
spielen, mache ich Ihnen dieses hier zugänglich.

Zu den Erklärungen Werner Mazureks
Werner Mazurek durfte an den Zivilverhandlungen nicht teilnehmen. Zu gerne hätte er seine Sicht
des Falls vorgetragen. Werner Mazureks Erklärungen zum aktuellen Zivil- und auch zum lange
zurückliegenden Strafverfahren möchte ich Ihnen nicht länger vorenthalten.
Hier finden Sie auch eine Kurzbeschreibung des Lügendetektortests, den Werner Mazurek 2015
bestanden hat.

Darstellungen in den Medien
Hier finden Sie Links zu den bekannten Fernsehdokumentationen und einigen Presseberichten.

Tondokumente
Hier finden Sie einige authentische Tondokumente, die im Gutachten eine Rolle spielen.
Wenn Ihnen der Umgang mit Audiodateien geläufig ist, können Sie deren Interpretation nachempfinden.
Obwohl die Tat über 35 Jahre zurückliegt, sind noch immer nicht alle Geräusche der
Originalmitschnitte erklärt.

Hintergrundinformationen
Hier finden Sie Informationen, die nur indirekt mit Ursula Herrmann oder Werner Mazurek zusammenhängen.

Technische Details
Betriebsanleitungen, Berechnungen, Diagramme

Über den Autor dieser Seiten (pdf-Datei)
Vorstellung und Motivation des Autors dieser Internetseite und der Gegendarstellung zum Gutachten.
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